Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, sollte die Buchführung auf jeden Fall den „formellen“ und „materiellen“ Anforderungen der GoBD entsprechen. Wenn der Prüfer auf Ungereimtheiten stößt, wäre das ein Zeichen dafür, dass die Besteuerungsgrundlagen nicht richtig übermittelt wurden. Dies könnte zu teuren Folgen für die betreffende Firma führen.
Unter den formellen Grundsätzen sind Begriffe wie Klarheit, Sicherheit und zeitgerechte, geordnete Verbuchungen verankert. Folgende Kriterien sollten erfüllt werden:
Zu den materiellen Grundsätzen zählen vor Allem Vollständigkeit, Echtheit und Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen. Hier sollten folgende Kriterien erfüllt werden:
Wer für die Buchführung mit einer GoBD-zertifizierten Software verwendet, die Geschäftsvorfälle mit den Buchungen und Belegen verknüpft und alle Verarbeitungsvorgänge im Hintergrund protokolliert, braucht sich bei einer Betriebsprüfung keine Sorgen zu machen. Es gibt sogar Systeme mit revisionssicherem Dokumentenmanagement und integrierten Nebenbüchern. Hier kann man Module, wie z. Bsp. Finanzbuchhaltung, Debitoren, Kreditoren, Anlagenbuchhaltung, Waren- und Materialwirtschaft, Lohnbuchhaltung, Kassen etc. zu einem einzigen System zusammenfassen.
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Quelle: GoBD-Glossar